Stiftungszweck

§2
Stiftungszweck

(1)         Zwecke der Stiftung sind die Förderung von

  1. Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO),
  2. Bildung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
  3. Sport – Schach gilt als Sport – (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO),
  4. Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO),
  5. internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO),
  6. des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO),
  7. der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO),
  8. des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO),
  9. der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO),
  10. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO),
  11. des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO),

(2)    Die Stiftungszwecke sollen vorzugsweise innerhalb des aktuellen Stadtgebietes von Neuwied umgesetzt werden. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb von Neuwied gefördert werden, soweit ein Bezug zur Stadt Neuwied besteht.

(3)    Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:

  1. die finanzielle Unterstützung junger Wissenschaftler (bis 35 Jahre) mit kleineren, erfolgsversprechenden Forschungsvorhaben sowie die finanzielle Förderung von staatlichen und privaten Schulen, Hochschulen, und Forschungseinrichtungen,
  2. die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen der Jugend- und Erwachsenenbildung wie etwa Seminare, Diskussions- und Vortragsveranstaltungen, Fremdsprachenkurse; die finanzielle Unterstützung von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (Konfliktlotsen, Basiswissen Musik, Verkehrswesen, Bankwesen, Datenschutz und Verhalten im Internet, Verfassung und Struktur der Bundesrepublik, Wahlsysteme),

3.1    finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Sportvereine,
 

3.2.    Förderung des Schwimmsports und der Gesundheitspflege der Bevölkerung
  

3.3     Betrieb und Verwaltung des Freibades Oberbieber, das im Eigentum der Stadtwerke Neuwied   steht – nach entsprechender Zustimmung durch das für die Stiftung zuständige Finanzamt,
   

  1. die finanzielle Unterstützung von Vorträgen, Ausstellungen, Konzerten und sonstigen Veranstaltungen in den Bereichen Musik, Literatur, darstellende und bildende Kunst, die finanzielle Unterstützung von Theatern und Museen, etc.,
      
  2. finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen, die internationale Begegnungen sowie Veranstaltungen durchführen, die sich mit Themen der Völkerverständigung, des gegenseitigen Verständnisses für die kulturellen und gesellschaftlichen Eigenarten aller Völker und der Erhaltung des Friedens befassen,
     
  3. finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Erreichung einer naturverträglichen Nutzungsweise von land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Flächen; finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Anlage, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung von wertvollen Lebensräumen sowie Maßnahmen des Artenschutzes; finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung großflächiger, natürlicher und naturnaher Landschaftsteile von herausragender kommunaler Bedeutung,
      
  4. finanzielle Förderung von gemeinnützigen Organisationen zur Durchführung von heimatkundlichen Vortragsveranstaltungen für jedermann, heimatkundlichen Wanderungen und Fahrten für jedermann, Anlage und Betreuung von Wanderwegen und Biotopen, Pflege von Sprache und Liedgut, etc.,
     
  5. die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von nach rheinland-pfälzischen Vorschriften anerkannten Baudenkmälern (die Anerkennung ist durch eine Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen oder von der Landesregierung bestimmten Stellen nachzuweisen),
     
  6. die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen staatlichen und privaten Alten-, Senioren oder Kinder- bzw. Jugendhilfeeinrichtungen sowie Kindergärten und sog. Krabbelstuben,
      
  7. die finanzielle Unterstützung von staatlichen und privaten Krankenhäusern und von gemeinnützigen Organisationen, die über gesundheitliche Risiken (z. B. AIDS, Covid-19) und über geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten durch gesunde Ernährung und sonstige Vorsorge informieren,
      
  8. finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Vereine, die das örtliche Brauchtum pflegen – einschließlich den Karneval,
      
  9. die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung zur Förderung der Verwirklichung der in Abs. 1 genannten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechts,
     
  10. Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und Bürgerstiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern,

(4)     Der Stiftungszweck wird darüber hinaus verwirklicht durch eigene Projekte, wie Veranstaltung von Ausstellungen, Konzerten und Vorträgen.

(5)      Die Zwecke können sowohl durch operative als auch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden.

(6)       Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.

(7)        Die Förderung der Zwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.

(8)        Die Stiftung soll keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Stadt Neuwied, des Landkreises Neuwied bzw. des Landes Rheinland-Pfalz gehören.